Pflegegrad Rechner 2025 - Aktuelle Leistungen

Modul 1 Mobilität

In diesem Modul wird die körperliche Beweglichkeit bewertet.

Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Dieses Modul bewertet die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten.

Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Dieses Modul bewertet Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme.

Modul 4 Selbstversorgung

Dieses Modul bewertet die Fähigkeit zur Selbstversorgung.

Modul 5 Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

Dieses Modul bewertet den Umgang mit Krankheit und Therapie.

Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Dieses Modul bewertet die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung und sozialen Teilhabe.

Ihr Pflegegrad-Ergebnis

Ihr voraussichtlicher Pflegegrad

-

Monatliche Leistungen: -

0.0 von 100 Punkten

Punkteverteilung nach Modulen

Pflegegrad-Übersicht 2025

Pflegegrad Punktebereich Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistungen (monatlich) Entlastungsbetrag (monatlich)
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte - - 131€
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte 347€ 796€ 131€
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte 599€ 1.497€ 131€
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte 800€ 1.859€ 131€
Pflegegrad 5 90 bis 100 Punkte 990€ 2.299€ 131€

Informationen zum Pflegegrad und Leistungen

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist ein Maß für die Pflegebedürftigkeit einer Person. Er wird anhand eines standardisierten Begutachtungsverfahrens ermittelt, das die Selbständigkeit und Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen) bewertet. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören:

  • Pflegegeld: Wird gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen erfolgt.
  • Pflegesachleistungen: Werden für die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes gewährt.
  • Entlastungsbetrag: Ein monatlicher Betrag von 131€, der für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden kann.
  • Verhinderungspflege: Wird gewährt, wenn die Pflegeperson ausfällt, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit.
  • Kurzzeitpflege: Ermöglicht einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung.
  • Hilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.

Antragstellung und Begutachtung

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Selbständigkeit in den verschiedenen Modulen. Auf Grundlage dieser Bewertung wird Ihr Pflegegrad festgelegt.

Tipps für die Begutachtung

  1. Führen Sie ein Pflegetagebuch über 1-2 Wochen, in dem Sie alle Hilfestellungen und Probleme dokumentieren.
  2. Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen wie Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte und Medikamentenpläne.
  3. Bitten Sie eine vertraute Person, beim Begutachtungstermin dabei zu sein.
  4. Schildern Sie Ihre Situation realistisch und beschönigen Sie nichts. Beschreiben Sie einen "schlechten Tag", nicht einen "guten Tag".
  5. Bereiten Sie sich auf Fragen zu Ihrem Alltag und Ihren Einschränkungen vor.

Widerspruch gegen den Bescheid

Wenn Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch möglichst detailliert und fügen Sie gegebenenfalls weitere ärztliche Atteste bei.

Nächste Schritte nach der Pflegegrad-Berechnung

  1. Antrag stellen: Laden Sie das Antragsformular von der Website Ihrer Pflegekasse herunter oder fordern Sie es telefonisch an.
  2. Ärztliche Unterlagen sammeln: Fügen Sie alle relevanten medizinischen Berichte, Diagnosen und Medikamentenpläne bei.
  3. Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über 1-2 Wochen detailliert den Pflegebedarf und die benötigte Unterstützung.
  4. Begutachtungstermin vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass die pflegebedürftige Person und eine vertraute Bezugsperson anwesend sind.
  5. Beratungsgespräch wahrnehmen: Nach Bewilligung des Pflegegrads haben Sie Anspruch auf ein kostenloses Beratungsgespräch zur optimalen Nutzung der Leistungen.
  6. Pflegehilfsmittel beantragen: Stellen Sie bei Bedarf zusätzliche Anträge für notwendige Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen.
  7. Entlastungsleistungen organisieren: Planen Sie, wie Sie den Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen können.
  8. Pflegenetzwerk aufbauen: Kontaktieren Sie Pflegedienste, Selbsthilfegruppen oder andere Unterstützungsangebote in Ihrer Region.

Hinweis: Dieser Pflegegrad-Rechner dient ausschließlich zur schnellen Orientierung und ersten Einschätzung. Die tatsächliche Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach einer persönlichen Begutachtung. Die hier berechneten Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Beratung.

Aktuelle Auswertung

Voraussichtlicher Pflegegrad: -

Gesamtpunkte: 0.0/100