In diesem Modul wird die körperliche Beweglichkeit bewertet.
Dieses Modul bewertet die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten.
Dieses Modul bewertet Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme.
Dieses Modul bewertet die Fähigkeit zur Selbstversorgung.
Dieses Modul bewertet den Umgang mit Krankheit und Therapie.
Dieses Modul bewertet die Fähigkeit zur Alltagsgestaltung und sozialen Teilhabe.
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Monatliche Leistungen: -
| Pflegegrad | Punktebereich | Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistungen (monatlich) | Entlastungsbetrag (monatlich) |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | - | - | 131€ |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | 347€ | 796€ | 131€ |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | 599€ | 1.497€ | 131€ |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte | 800€ | 1.859€ | 131€ |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte | 990€ | 2.299€ | 131€ |
Der Pflegegrad ist ein Maß für die Pflegebedürftigkeit einer Person. Er wird anhand eines standardisierten Begutachtungsverfahrens ermittelt, das die Selbständigkeit und Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen) bewertet. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören:
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Selbständigkeit in den verschiedenen Modulen. Auf Grundlage dieser Bewertung wird Ihr Pflegegrad festgelegt.
Wenn Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch möglichst detailliert und fügen Sie gegebenenfalls weitere ärztliche Atteste bei.
Hinweis: Dieser Pflegegrad-Rechner dient ausschließlich zur schnellen Orientierung und ersten Einschätzung. Die tatsächliche Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach einer persönlichen Begutachtung. Die hier berechneten Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Beratung.
Voraussichtlicher Pflegegrad: -
Gesamtpunkte: 0.0/100